Gerhard Ziegler klagt auf Wiederherstellung des Ehelebens, nachdem seine Frau Doris ihn mit den drei gemeinsamen Kindern - dreieinhalb, zweieinhalb und sieben Monate alt - allein gelassen hat. Doris ist ausgezogen, um ihren Mann zu zwingen, endlich die vereinbarte Elternzeit anzutreten, damit sie als OP-Schwester wieder arbeiten kann. Gerhard weigert sich, da er gerade an einer entscheidenden Fortbildung teilnimmt. Im Verlauf der Verhandlung enthüllt Gerhards Halbschwester Tanja ein lang gehütetes Geheimnis: Vor anderthalb Jahren wäre der kleine Tim beim Baden fast ertrunken. Dieses Trauma erklärt Gerhards Angst, allein mit den Kindern zu sein. Als Doris davon erfährt, zeigt sie Verständnis. Gerhard nimmt die Klage zurück, beide versprechen sich Offenheit, und die Schwiegermutter bietet ihre Unterstützung an. Am Ende arbeiten beide jeweils 30 Stunden pro Woche und teilen die Kinderbetreuung gleichberechtigt auf.